Gestützt auf die vorangehenden Ausführungen steht für die Kammer vielmehr fest, dass ein ebensolcher vom Beschuldigten eingelegt wurde, auch wenn die Gründe dafür nicht ersichtlich sind. Auf dem D.________(Platz) angekommen manövrierte der Beschuldigte während ein paar Minuten den Anhängerzug, verursachte um ca. 13:35 Uhr den Unfall und fuhr dann so schnell wie möglich wieder los, um zur E.________ zu gelangen. Gemäss Zeugin soll er vor dem Wegfahren zuerst nach links geschaut haben («blickte wohl zurück») und dann «nach rechts in die Hauptstrasse» gefahren sein (pag.