8 I.________ erklärte ebenfalls, der Beschuldigte sei um ca. 13:20 Uhr von der Baustelle losgefahren, um Kies holen zu gehen (pag. 62). Diese Zeitangaben lassen sich ohne weiteres mit dem vorgeworfenen Unfallzeitpunkt vereinbaren: Eine kurze Recherche auf Google Maps zeigt, dass der Beschuldigte bei einer Abfahrt um ca. 13:20 bzw. 13:25 Uhr von der Baustelle K.________ rund acht Minuten später am D.________(Platz) sein konnte, mithin zwischen ca. 13:28 und 13:33 Uhr. Im Rahmen der polizeilichen Einvernahme führte er aus, er sei von der Baustelle via L.________ über die M.