Werden mit einem Kraftfahrzeug Waren geliefert oder bezogen, erfolgt die Nettowarengewichtsbestimmung in aller Regel mittels Wägung des Leerfahrzeugs vor Beladung und Wägung des Fahrzeugs nach Beladung. So geschah es offenbar auch hier, als das Fahrzeug des Beschuldigten bzw. der G.________ mit der Kontrollschildnummer ________ um 13:42 Uhr auf der Waage der E.________ sein Leergewicht und um 13:48 Uhr sein Gewicht inkl. Ladung dokumentierte (pag. 258). So konnte ein Nettokiesgewicht von 2’360 kg eruiert werden, was mit dem festgestellten bezogenen Kiesvolumen von 1.685714245 m3 absolut vereinbar ist (pag. 259). Dieses Vorgehen wird auch durch den Waagschein gemäss pag.