6.3.3 Konkrete Würdigung Für die konkrete Würdigung kann vorab auf die umfassenden und zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 217 ff., S. 13 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Für die Kammer ist mit der Vorinstanz erwiesen, dass es sich beim gesuchten Tatfahrzeug um das vom Beschuldigten gefahrene Fahrzeug der Firma G.________ handelt. Durch die beobachtete und notierte Kontrollschildnummer der Zeugin H.________ konnte die Fahrzeughalterin, nämlich die G.________, umgehend polizeilich ermittelt und kontaktiert werden (pag.