Der Beschuldigte fuhr mit einem leichten Anhängerzug rückwärts auf ein Parkfeld. Als der Beschuldigte vorwärts wegfuhr, verkeilte sich der Anhänger und der Personenwagen des Geschädigten, welcher korrekt auf dem Parkfeld nebenan parkiert war. In der Folge wurde der Personenwagen des Geschädigten ca. 1 Meter mitgezogen, bevor er sich vom Anhänger löste. Nach der Kollision hielt der Beschuldige an, blickte nach hinten und verliess anschliessend die Unfallstelle, ohne unverzüglich mit dem Geschädigten Rücksprache zu nehmen oder die Polizei zu avisieren.