II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Zum Vorwurf der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln, des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit 6.1 Vorwurf gemäss Anklage Nach Art. 356 Abs. 1 Satz 2 StPO gilt vorliegend der Strafbefehl vom 23. März 2021 (pag. 88 ff.) als Anklageschrift. Darin wird dem Beschuldigten folgendes Verhalten vorgeworfen: Der Beschuldigte fuhr mit einem leichten Anhängerzug rückwärts auf ein Parkfeld.