285 f. und pag. 282), wobei Letzterem zu entnehmen ist, dass der Beschuldigte gegenüber der Polizei keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen machen wollte und stattdessen wünschte, diese direkt beim Gericht zu Protokoll zu geben. Im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung wurde der Beschuldigte deshalb zu seinen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen befragt. Ebenfalls nochmals zu Protokoll einvernommen wurde er ferner zur Person und zur Sache (pag. 293 ff.).