Im Sinne eines neuen Beweisantrags verlangte der Beschuldigte schliesslich die Überprüfung der Echtheit der Waagscheine bei der Firma E.________. Nach geheimer Beratung wies die Kammer die vom Beschuldigten gestellten Beweisergänzungsmassnahmen mit kurzer Begründung vollumfänglich ab (pag. 303). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 22. September 2022, sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 16. September 2022, eingeholt (pag. 285 f. und pag.