(Platz) in C.________ durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, beides begangen am 15. Oktober 2020 auf dem D.________(Platz) in C.________, schuldig (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Zudem widerrief die Vorinstanz den dem Beschuldigten mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 6. Dezember 2018 für eine Geldstrafe von fünf Tagessätzen à CHF 30.00 gewährten bedingte Vollzug (Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).