5. A.________ wird aufgrund des rechtskräftigen Schuldspruchs wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 240.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren und einer Verbindungsbusse von CHF 60.00, unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung. Es wird festgestellt, dass die Probezeit am 28. April 2021 abgelaufen ist. 6. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43717, bestimmt auf CHF 500.00, werden A.________ zu 2/5, ausmachend CHF 200.00, auferlegt. Die restlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern.