Allerdings kann ihm nicht gefolgt werden, wenn er vorbringt, die Vorgehensweise und Voraussetzungen im Revisionsverfahren seien nicht so leicht in Erfahrung zu bringen. Denn vorliegend präsentierte sich die Lage im Vergleich zu anderen Revisionsverfahren grundlegend anders, zumal es sich dabei keineswegs um einen Einzelfall handelte, sondern nebst dem präjudizierenden Urteil SK 21 397 weitere 69 Urteile ergingen, welchen der identische Vorwurf zugrunde lag, nämlich der Landfriedensbruch anlässlich der unbewilligten Demonstration «AFRIN VERTEIDIGEN» und welche allesamt gutgeheissen und im Internet publiziert wurden.