9 seren Umfang vom Kanton Bern getragen werden. Die von der Staatsanwaltschaft festgesetzte Pauschalgebühr von CHF 500.00 ist mit Blick auf die VBRS-Richtlinien (S. 5) angemessen. Der Gesuchsteller hat davon 2/5, ausmachend CHF 200.00, zu bezahlen. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern.