VERTEIDIGEN» folgender Sachverhalt zugetragen haben (BM 18 43717, Strafbefehl vom 23. April 2019 [pag. 16 ff. der beigezogenen Akten PEN 19 589 / BM 18 43717): Anlässlich einer vorgängig im Internet aufgerufenen Demonstration begaben sich am Nachmittag des 07.04.2018 ca. 500 Personen in die Innenstadt von Bern, um an der unbewilligten und für jedermann zugänglichen Demonstration „AFRIN VERTEIDIGEN" teilzunehmen.