1. zu einer Freiheitstrafe von 3 Jahren, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom ________; Die Untersuchungshaft von 55 Tagen wird im Umfang von 55 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00; Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. zu einem Tätigkeitsverbot von zehn Jahren für jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst; 4. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 20'373.00;