67 IX. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 24. November 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, angeblich begangen von Sommer 2018 bis 24.11.2018 in E.________ (Ort), zum Nachteil von C.________, geb. ________2014 eingestellt wurde (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs);