25. Übertretungsbusse Die Kammer erachtet für die Übertretung gegen das Waffengesetz in Übereinstimmung mit der Vorinstanz und mit Blick auf die Referenzstrafe gemäss VBRS- Richtlinien eine Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 300.00 als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird auf 3 Tage festgesetzt (Art. 106 Abs. 2 StGB).