49 StGB m.H., wonach der Gesamtschuldbeitrag des einzelnen Delikts geringer zu veranschlagen ist, wenn die Delikte zeitlich, sachlich und situativ in einem engen Zusammenhang stehen). Die vorläufige Gesamtfreiheitsstrafe beträgt damit neu 36 Monate. 20.3 Schuldspruch wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht Vorliegend wurde die körperliche und seelische Entwicklung der Straf- und Zivilklägerin nicht nur gefährdet, sondern effektiv geschädigt, wobei dies mitunter auch auf den sexuellen Missbrauch zurückzuführen sein dürfte.