Die Freiheitsstrafen werden zu je 2/3 an die Einsatzstrafe asperiert, womit für die Schuldsprüche wegen Schändung, mehrfach begangen, eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten resultiert. 20.2 Schuldsprüche wegen sexueller Handlungen mit Kindern (alle drei Sachverhalte) Die Schuldsprüche wegen sexueller Handlungen mit Kindern basieren auf denselben Sachverhalten wie die Schändung. Entsprechend kann auf die vorangehenden Ausführungen zu den Schuldsprüchen wegen Schändung, mehrfach begangen, verwiesen werden (vgl. E. 19 und 20.1 oben).