20. Asperation 20.1 Weitere Schuldsprüche wegen Schändung (Lecken am und Berühren des Penis) Betreffend die Tatschwere kann grundsätzlich auf das soeben Gesagte verwiesen werden (vgl. E. 19 oben). Auch beim Lecken am Penis und beim Berühren desselben nutzte der Beschuldigte die Vater-Kind-Beziehung und das Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm und seiner Tochter skrupellos aus, was straferhöhend zu berücksichtigen ist. Die objektive Tatschwere dieser Handlungen wiegt hingegen insofern leichter, als die Intensität der beiden Übergriffe zur zuvor beurteilten Tat vergleichsweise tiefer gewesen sein dürfte.