219 StGB, der eine längere Verjährungsfrist kennt, mitberücksichtigt werden können. Neben den aktiv verletzenden Elementen liegen diverse Unterlassungen vor: So sind zum einen das Fehlen eines Kinderzimmers sowie eines eigenen, altersgerechten Betts zu nennen. Diese Umstände werden zwar erst im Kleinkindalter aktuell, wenn das Kind beginnt, sich alleine zu beschäftigen und fortzubewegen. We-