12. Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht 12.1 Rechtliche Grundlagen Diesbezüglich kann wiederum auf die vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden (S. 47 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1240 f.). 12.2 Subsumtion Wie die Vorinstanz korrekt festgehalten hat, kommt dem Beschuldigten gegenüber seiner im gleichen Haushalt lebenden Tochter eine umfassende elterliche Fürsor- ge- und Erziehungspflicht zu.