11. Sexuelle Handlungen mit Kindern und Schändung 11.1 Rechtliche Grundlagen Diesbezüglich kann auf die vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden, namentlich zur (echten) Konkurrenz zwischen Art. 187 und 191 StGB (S. 45 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1238 ff.). 11.2 Subsumtion Die dem Beschuldigten in Ziff. I.1., 4. Lemma der Anklageschrift vorgeworfenen sexuellen Handlungen (Ausgreifen der Brüste) liessen sich in beweismässiger Hinsicht nicht erstellen (vgl. E. 8.9.4 oben), weshalb diesbezüglich ein Freispruch zu erfolgen hat. Die dem Beschuldigten in Ziff.