50 Was die Verantwortung des Beschuldigten betrifft, haben sich die Begutachtenden in erstaunlich klarer Weise geäussert (Gutachten, S. 70, pag. 745): Herr A.________ ist ein frustrierter, egozentrischer Vater, der nicht erkannt hat, welche grosse Bedürftigkeit bei seinen Kindern vorhanden ist. Er, der jahrelang um ein Sorgerecht für sein erstes Kind gekämpft hat, lässt bei der Sorge um die zwei Kinder, die er mit Frau U.________ hat, Engagement und Differenziertheit vermissen.