Eine aktive Isolation, wie angeklagt, muss also verneint werden. Mit der stattgefundenen Vernachlässigung ging jedoch eine gewisse soziale Isolation einher. 9.4.6 Fazit Insgesamt gelangte die Vorinstanz zu folgendem Beweisergebnis (S. 41 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.