vom 17.05.2019 zu Handen der Staatsanwaltschaft festgehalten [wurde], dass er bei den insgesamt fünf Behandlungsterminen keine Zeichen für mangelnde Hygiene festgestellt habe (pag. 451 f.; wobei es sich dabei um eine Momentaufnahme handelte) und dass die Feststellungen am Tag der Hausdurchsuchung ebenfalls eine Momentaufnahme darstellen, welche sich wohl teilweise mit einem viralen Infekt (Bindehautentzündung) erklären lassen. Insgesamt erweist sich der Vorwurf der mangelnden Hygiene und nicht witterungsgerechten Kleidung als nicht erwiesen.