Weitere Punkte Betreffend die weiteren Punkte, welche in der Anklageschrift aufgeführt sind, hielt die Vorinstanz das Folgende fest (S. 40 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1233 f.): Die Gutachtenspersonen haben betreffend die Privatklägerin unter Hinweis einerseits auf die Aussagen der Kindergärtnerinnen Frau K.________ und Frau T.________ (teilweise nicht witterungsgerechte Kleidung [Gutachten vom 30.09.2019, pag. 727], häufig unordentliche Haare [Gutachten vom 30.09.2019, pag. 728]) und andererseits unter Verweis auf den Berichtsrapport vom