Im Ergebnis kommen die Begutachtenden zum Schluss, dass Hinweise auf mangelnde Aufsicht und Fürsorge gegeben sind, die Straf- und Zivilklägerin emotional und kognitiv vernachlässigt wurde (Gutachten, S. 74, pag. 749) und das Kindeswohl der Straf- und Zivilklägerin gefährdet ist (Gutachten, S. 75, pag. 750). Basierend auf dem Gutachten kann somit als erstellt gelten, dass die Eltern die Straf- und Zivilklägerin nicht altersentsprechend förderten und dies eine Entwicklungsstörung zur Folge hatte. 9.4.5 Weitere Punkte