Als Hinweise auf einen nicht adäquaten altersgerechten Umgang im Elternhaus können folgende Punkte gelten: o C.________ hatte kein ihrem Alter angepasstes Bett (nur ein Kinder-Gitterbett) und kein eigenes Zimmer. In der Regel schlief sie im Bett ihres Vaters. o C.________ trank als 5-Jährige noch den Schoppen und hatte einen Nuggi.