Auch die Kammer sieht keinen Grund, von den Schlussfolgerungen des Gutachtens (inkl. Beantwortung Ergänzungsfragen) abzuweichen. Das Gutachten ist vollständig und in seinen Ausführungen und Herleitungen nachvollziehbar und schlüssig. Es stützt sich auf sämtliche relevanten Akten sowie die Aussagen der Beteiligten und beantwortet alle Fragen im Hinblick auf die Entwicklung der Strafund Zivilklägerin. Namentlich und beispielhaft sind die folgenden Ausführungen hervorzuheben (Beantwortung Ergänzungsfragen, S. 9, pag. 670): Diese deutliche Verbesserung der Sprache erfolgte ohne logopädische Behandlung, was sehr erstaunlich ist.