Offenbar fand jedoch ein Gespräch mit dem Kinderarzt bzgl. Impfung statt und suchte die Mutter bei mehreren gesundheitlichen Problemen der Straf- und Zivilklägerin den Kinderarzt auf. Die Kammer geht deshalb nicht von einer grundsätzlichen «Verweigerung», sondern lediglich von einer Vernachlässigung im Hinblick auf die routinemässigen Kindervorsorgeuntersuchungen aus. Dies, indem die Eltern es – aus welchen Gründen auch immer – unterliessen, mit ihrer Tochter in den ersten Jahren vorsorglich zu regelmässigen Untersuchungen zum Kinderarzt zu gehen. Erst als jeweils etwas war, ging die Mutter mit der Strafund Zivilklägerin zum Arzt.