451 f.). Gegenüber den Gutachtenspersonen im KESB Verfahren hat er sich offenbar auch dahingehend geäussert, dass die Privatklägerin bei ihm keine Voruntersuchungen und keine Impfungen erhalten habe (Gutachten vom 30.09.2019, pag. 729). Damit ist als erstellt zu sehen, dass die ärztlichen Kindsuntersuchungen nicht durchgeführt wurden. Das mit Beweisanträgen vom 28.09.2021 eingereichte Schreiben des Hausarztes vom 23.05.2021 (pag.