vom 17.05.2019 zu Handen der Staatsanwaltschaft zu erwähnen, in welchem der Arzt festhält, dass die Privatklägerin insgesamt fünfmal bei ihm in Behandlung gewesen sei wegen Hausausschlägen, Neurodermitis einem fleckförmigen Haarverlust und einer Warze, dabei jedoch keine Kindervorsorgeuntersuchungen durchgeführt worden seien, wobei er die Privatklägerin als adäquat entwickelt beschreiben würde und von ihm keine Zeichen für Vernachlässigung, mangelnde Hygiene und sexuellen oder physischen Missbrauch festgestellt worden seien (pag. 451 f.).