Eine Fremdsuggestion kann darin nicht erblickt werden. Dies umso weniger, als einleitend erfragt wurde, was sie denn gerne mit ihrem «Papa» mache. Die Befragerin der Kinderschutzgruppe war denn auch sichtlich darauf bedacht, die Strafund Zivilklägerin nicht mittels Suggestionen zu (weiteren) Vorwürfen gegen den Beschuldigten zu bewegen. Dass ein Kind im Alter der Straf- und Zivilklägerin aus eigenem Antrieb Falschbezichtigungen erfindet, ist gemäss Fachliteratur unwahrscheinlich (vgl. E. 8.4 oben sowie BERLINGER, a.a.O., S. 78).