1235). Anlässlich der ersten Einvernahme durch die Kindesschutzgruppe und auch während ihres Aufenthalts im «M.________» schilderte die Straf- und Zivilklägerin mehrere Tätlichkeiten durch ihre Eltern. So sagte sie bei der ersten Einvernahme durch die Kinderschutzgruppe aus, dass Papa «haue». «Papa macht immer so Mami houe und mi ou» «und Chatz ou». Auf Nachfragen hin, das Hauen zu erklären, sagte die Privatklägerin «mit em Fuess» und zeigte es vor (Kickbewegungen mit Beinen).