9.3 Bestrittener Sachverhalt Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, bestreitet der Beschuldigte, die Straf- und Zivilklägerin nicht altersentsprechend gefördert, nicht genügend auf ihre Hygiene geachtet, sie mit nicht witterungsgerechter Kleidung nach draussen gelassen, ihr die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen verweigert und sie von Spielkameraden und anderen Bezugspersonen isoliert zu haben. Sodann bestreitet er, sich tätlich und sexuell an der Straf- und Zivilklägerin vergangen zu haben und dass die Straf- und Zivilklägerin aufgrund all dieser Umstände in ihrer Entwicklung gestört wurde. 9.4 Beweiswürdigung