Er liess sie mit nicht witterungsentsprechender Kleidung nach draussen, verweigerte ihr die ärztlichen Kindesuntersuchungen und traf die notwendigen Vorkehren nicht, so dass sie ihn beim Geschlechtsverkehr beobachten konnte. Dies tat er, indem er sich aus der Erziehung und der Fürsorge seiner im selben Haushalt wohnhaften Tochter komplett zurückzog, aber als Vater auch nicht sicherstellte, das die Erziehungs- und Fürsorgepflichten durch die Kindsmutter wahrgenommen wurden. Zudem isolierte er sie von Spielkameraden und anderen Bezugspersonen.