_____ 2014 bis 18. März 2019 bzw. als die Straf- und Zivilklägerin bereits altersbedingt in der Lage war, die Vorfälle angemessen wahrzunehmen und in Erinnerung zu behalten, im Wissen um das Alter der Straf- und Zivilklägerin in sexueller Absicht die Straf- und Zivilklägerin mindestens einmal am Penis lecken lassen, mindestens einmal den Po- und Genitalbereich der Straf- und Zivilklägerin mit einem steckenähnlichen Gegenstand berührt und sich mindestens einmal von der Straf- und Zivilklägerin am Penis berühren lassen, wobei die Straf- und Zivilklägerin mit Bezug auf die sexuellen Handlungen altersbedingt nicht urteilsfähig war.