42 dürfen. Gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen zu sexuellem Missbrauch kann jedoch alleine von einem sexualisierten Verhalten (Anfassen fremder Brüste und Angebot, eigene Brüste anzufassen) nicht auf einen konkreten sexuellen Missbrauch geschlossen werden. Genau einen solchen Schluss hat die Vorinstanz vorliegend gezogen.