Wird bedenkt, dass der Beschuldigte passionierter Gleitschirmflieger war und für seine Leidenschaft viel Zeit investierte, ist die kindliche, bildhafte Aussage der Straf- und Zivilklägerin, ihr Vater fliege zur Arbeit über die Berge, erstaunlich treffend. Seine im Gutachten festgehaltenen Aussagen, weshalb seine Schwester davon berichtet haben solle, dass die Mutter ihr auf den Hals gedrückt habe, bis sie habe erbrechen müssen, dürften nicht zuletzt auf einer Fremdsuggestion beruhen, will er doch selbst nicht dabei gewesen sein (vgl. Gutachten, S. 43 f., pag. 718 f.).