Seine Aussage, wonach dies «keinen Sinn ergebe», zeigt, dass er die Vorwürfe zum Nachteil seiner Schwester – wie bereits die Delikte zu seinem eigenen Nachteil – offenbar nicht genügend erfassen und einordnen kann. Wird bedenkt, dass der Beschuldigte passionierter Gleitschirmflieger war und für seine Leidenschaft viel Zeit investierte, ist die kindliche, bildhafte Aussage der Straf- und Zivilklägerin, ihr Vater fliege zur Arbeit über die Berge, erstaunlich treffend.