Vor der Befragung sprach der Bruder der Straf- und Zivilklägerin offenbar mit seiner Mutter über die Anschuldigungen, was eine gewisse (bewusste oder unbewusste) Beeinflussung nicht ausschliessen lässt. Darauf deuten auch seine abschliessenden Fragen, ob es richtige Beweise gegen seinen Vater gebe und wie das sei und gehandhabt werde, wenn ein Kind in der Schule so etwas erzähle (pag. 237). Er zweifelte sodann die Aussagen seiner Schwester an und sagte aus, dass er nie so etwas mitbekommen habe.