Er gab an, dass er mit seiner Mutter über die Sache gesprochen habe. Darauf ist wohl auch zurückzuführen, dass seine Aussagen etwas beeinflusst wirken, wenn er von sich aus nachfragt, was die Privatklägerin denn in der Schule erzählt habe und dass sie nicht genau wisse, was sie erzähle, und dass ihn überhaupt interessiere, ob es überhaupt richtige Beweise gegen seinen Vater gebe, ohne dass er je einen Gedanken in die Richtung äussert, dass etwas an den Vorwürfen dran sein könnte, dies trotz Kenntnis des unter anderem ihn betreffenden Verfahrens gegen den Beschuldigten (pag. 236 und 237).