38 zum Nachteil des gemeinsamen Sohns – zeugen. Offenbar versucht die Mutter der Straf- und Zivilklägerin mit allen Mitteln, die vermeintliche Familienidylle aufrechtzuerhalten. 8.7 Aussagen des Bruders der Straf- und Zivilklägerin Betreffend die Aussagen des Bruders der Straf- und Zivilklägerin erwog die Vorinstanz was folgt (S. 35 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1228 f.):