__ hier zu erzählen. Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, kann den Aussagen der Mutter der Strafund Zivilklägerin insgesamt kein hoher Beweiswert zugesprochen werden und vermögen sie die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin nicht zu relativieren bzw. den Vorwurf gegenüber dem Beschuldigten nicht zu entkräften. Die Aussagen muten insofern gar bizarr an, als sie auffällige Schutzbehauptungen zugunsten des Beschuldigten beinhalten und von einer bewussten Ausblendung gewisser Elemente – wie der rechtskräftigen Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Kindern