212 Z. 638 ff.). Im Weiteren fällt auf, dass sie den Beschuldigten – und dies noch bevor ihr ein entsprechender Vorhalt gemacht wurde (pag. 195 Z. 672) – prophylaktisch in Schutz zu nehmen versuchte. So schob sie bei der Frage, wer sich um die Körperhygiene der Kinder kümmere, in Bezug auf den Beschuldigten nach, dass dieser die Strafund Zivilklägerin Dusche, «wenn wir zusammen im Bad sind». Er mache «das nicht so richtig und sieht auch nicht richtig hin. Er hält einfach die Brause hin und schaut kaum was er macht» (pag. 195 Z. 663 ff.). Auf die Frage, ob er mit der Tochter nackt ins Bett gehe, antwortete sie ausweichend mit «Vielleicht nicht von Beginn weg.