Die Mutter der Straf- und Zivilklägerin zeigte sich denn auch selbst erstaunt darüber, dass die Straf- und Zivilklägerin «all diese Sachen» nicht erwähnt habe, da sich die Straf- und Zivilklägerin «an solche Sachen [...] ja auch erinnern können [müsste]». Bei der Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde habe sie [die Mutter der Straf- und Zivilklägerin] gesagt, dass sie erstaunt sei, dass die Straf- und Zivilklägerin trotz aller Aggressivität, welche sie durch H.________ erfahren habe, doch immer wieder nach diesen Kindern frage. Aber bei Kindern sei dieses Abgrenzungsverhältnis wohl schwierig (vgl. pag. 212 Z. 638 ff.).