Bei diesen massiven Vorwürfen fragt sich, weshalb sie die Kinder trotzdem während längerer Zeit gemeinsam betreute resp. betreuen liess und sie die gegenseitige Betreuung erst aufgrund angeblich unterschiedlicher Ansichten bezüglich der Kindererziehung und einer unterbliebenen Mitteilung stoppte (vgl. pag. 184 Z. 121 ff.; ferner pag. 214 Z. 754 ff.). Die Mutter der Straf- und Zivilklägerin zeigte sich denn auch selbst erstaunt darüber, dass die Straf- und Zivilklägerin «all diese Sachen» nicht erwähnt habe, da sich die Straf- und Zivilklägerin «an solche Sachen [...] ja auch erinnern können [müsste]».