191 Z. 456 ff.). Von der Kindergartenlehrerin und im Journal werden ähnliche Situationen geschildert, in denen die Strafund Zivilklägerin freimütig über die Geschlechtsteile spricht und dabei beiläufig sexuelle Handlungen erwähnt. Es fällt zudem auf, dass die Mutter der Straf- und Zivilklägerin bei ihrer zweiten Einvernahme einen komplett anderen Vorfall schilderte (Gespräch erfolgte auf dem Futon, Öffnen des Hosenladens mit der Bemerkung «ja