189 Z. 356 ff.). Die Mutter der Straf- und Zivilklägerin stritt sodann nicht ab, dass die Straf- und Zivilklägerin gelegentlich beim Beschuldigten im Bett schlief, ergänzte aber, dass dies «in letzter Zeit überhaupt nicht mehr» der Fall gewesen sei und sie die Situation ändern und für die Straf- und Zivilklägerin ein eigenes Zimmer schaffen wollten. Schon seit die Straf- und Zivilklägerin klein sei, schlafe sie nicht gerne alleine und möchte immer jemanden bei sich haben. Sie versuchten nun diese Situation zu än-