732 und Beantwortung Ergänzungsfragen, S. 12, pag. 673: «[...] wir im gesamten Gutachtensprozess von Seiten der Kindsmutter den Eindruck erhalten haben, dass sie sich über die Vorwürfe gegen ihren Partner nie richtig informiert hat und die Tragweite derselben ausgeblendet hat»). Sie vertritt offenbar sogar die Ansicht, dass ihrem Sohn das Strafverfahren mehr schadete, als die sexuellen Übergriffe des Vaters (vgl. pag. 185 Z. 160 f.: «Unser Sohn P.________ hat nach dem ersten Verhör, dies nicht so richtig weggesteckt. Er ist sehr sensibel und es war nicht einfach für ihn»), und äusserte gleichzeitig den Wunsch, dass der Beschuldigte mehr Zeit mit seinem Sohn verbringen würde (pag.